Umweltausschuss hat eine Baumschutzsatzung beschlossen
Juni 2020
Der Umweltausschuss hat am 10.06.2020 gegen die Stimme der FDP eine Baumschutzsatzung beschlossen. Diese wird nun öffentlich ausgelegt. Warum hat die FDP die Satzung abgelehnt? Den Schutz unserer Bäume begrüßen wir sehr, aber Details der Satzung sind realitätsfern und ihre möglichen Auswirkungen betrachten wir mit Sorge.
Diese Satzung bezieht sich auf alle privaten und städtischen Bäume im gesamten Gebiet der Stadt Tornesch, ab einem Stammumfang von 80 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Hierzu ist der § 3 besonders interessant! Der § 3 beschreibt die verbotenen und zulässigen Handlungen im Sinne dieser Satzung. Besonders folgendes wirft Fragen auf:
Auszug aus der Satzung § 3 :
(2) Schädigungen und Beeinträchtigungen im Sinne dieser Satzung sind insbesondere:
c. Abgrabungen, Ausschachtungen, Aufschüttungen oder Verdichtungen im Wurzelbereich
(in der Regel Bodenflächen unter dem Traufbereich zuzüglich 1,5 m nach allen Seiten),
d. Versiegelungen des Wurzelbereiches mit wasser- und luftundurchlässigen Materialien
(z. B. Asphalt, Beton oder Ähnlichem),
f. das Lagern, Ausschütten oder Ausgießen von Salzen, Säuren, Ölen, Laugen, Farben,
Abwässern oder Baumaterialien,
g. das Befahren und Parken des Wurzelbereiches, soweit dieser nicht zur befestigten
Fläche gehört.
Straßenbau, Fußwege nicht mehr möglich? Was sind wasser- und luftundurchlässige Materialien? Asphalt, Beton und Ähnliches. Was ist Ähnliches? Pflasterung? Gepflasterte Flächen gelten im Bereich der Niederschlagsgebühr als versiegelte Flächen, also Pflasterungen neben Bäumen nicht mehr möglich? Im Winter Salz streuen, nicht mehr möglich? Sicherlich gibt es Bestandsschutz, aber jede Straße muß irgendwann erneuert werden und der nächste Winter mit Glatteis wird auch kommen. Baumaterialien für Straßenbau müssen künftig auch während der Bauphase anderweitig gelagert werden?
Folgt man dieser Satzung, müsste der Lindenweg eine Einbahnstraße werden, um die Bäume zu vor Salzstreuung zu schützen. Moment, der Wurzelbereich darf ja auch nicht befahren werden. Also auch keine Fahrräder? Oder müssen nun Kreise auf der Straße den Wurzelbereich der Bäume markieren, damit diese umfahren werden können? Okay, der Lindenweg wird wohl ein Fußweg werden müssen.
Aber das ist alles kein Problem, denn § 6 erlaubt der Bürgermeisterin, dem Bauamt Ausnahme-genehmigungen zu erteilen. Praktisch! Jedoch in gravierenden Fällen kann sie die Entscheidung dem Umweltausschuss übertragen und was bedeutet nun wieder „gravierend“? Diese Satzung ist widersprüchlich und an vielen Stellen völlig ungenau, damit wird sie den ersten Rechtsstreit nicht überstehen.
Laut der Verwaltungsvorlage zum Umweltausschuss entstehen der Stadt keine Kosten. Das ist nicht nachvollziehbar, denn das Führen eines Baumkatasters, die Kontrolle laut Satzung und schon bereits die Auslegung der Satzung werden Kosten verursachen. Die Höhe der Kosten erfahren wir dann vielleicht zur nächsten Haushaltsberatung? Es könnte der Eindruck entstehen, dass man im Umweltamt nichts zu tun hat und dringend Aufgaben benötigt.
Im Umweltausschuss hat man sich gegen eine detaillierte Beratung ausgesprochen. Möglicher-weise wären die Widersprüche und Ungenauigkeiten im Zuge der Beratung aufgefallen. Der Name „Baumschutz“-satzung scheint in die Irre zu führen. Ich werde keinen Baum in meinem Garten pflanzen, wenn ich nicht selbst darüber bestimmen kann was mit ihm passieren darf! Diese Satzung lag zu Recht in der Schublade und dort hätte sie die Verwaltung auch belassen sollen!
Sabine Werner