Ein Antrag ist ein Beschlussvorschlag zu einem bestimmten Thema von einem einzelnen Mitglied des Ausschusses, der Ratsversammlung oder einer Fraktion.
Ein Antrag kann schriftlich im Vorwege eingereicht oder mündlich während der Sitzung gestellt werden. Meist besteht der Antrag aus dem eigentlich Beschlussvorschlag und einer Erklärung. Über den Beschluss wird beraten und anschließend abgestimmt.
Sollte noch Beratungsbedarf in einer Fraktion bestehen, kann der Antrag auch in die Fraktionen verwiesen werden. Dann wird der Antrag erst auf einer der nächsten Sitzungen mehrheitlich beschlossen oder abgelehnt.
Kommunalpolitiker sind ehrenamtlich tätig. Das bedeutet nicht nur, dass es eine Ehre ist sich für die Mitbürger seiner Stadt politisch zu engagieren, sondern auch, dass der Kommunalpolitiker kein Einkommen von der Stadt erhält. Er geht tagsüber seinem Beruf nach und investiert seine Freizeit in die politische Arbeit.
Dafür erhält er für jede Ausschuss- oder Fraktionssitzung eine Aufwandsentschädigung. Ebenso wie ein ehrenamtlicher Trainer oder ein Wahlhelfer.
2016 erhält ein bürgerliches Mitglied in Tornesch eine Aufwandsentschädigung von 36,19 Euro pro Sitzung (nicht pro Stunde). Eine Sitzung kann schnell 2 – 3 Stunden dauern, dazu noch 1-2 Stunden Vorbereitung und anschließende Berichterstattung in der Fraktionssitzung.
Außerdem spendet jedes Fraktionsmitglied der FDP 50% seiner Sitzungsgelder an die Partei. Das ergibt unterm Strich keine 5 Euro / Stunde. Kommunalpolitik muss man aus Leidenschaft machen, wie z.B. ein Trainer.
Die „Regierung“ eines Ortes besteht aus der Gemeindevertreterversammlung oder der Ratsversammlung. Die einzelnen Themen werden jedoch zunächst in den Ausschüssen beraten, die fachlich genau definiert sind. So berät der Bauausschuss ausschließlich alle Themen im Ort, die mit Bau zu tun haben. Nach der Beratung wird ein Beschluss gefasst, welcher an die Ratsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung weitergegeben wird.
Die Ausschüsse sind öffentlich und jeder Bürger kann sie besuchen und zuhören. Rederecht hat man nur in der Einwohnerfragestunde. Es kann auch nichtöffentliche Tagesordnungspunkte geben, um z.B. Rechte Dritter zu wahren, dann müssen alle Bürger den Ausschuss verlassen. Wann die Ausschüsse tagen kann man meist auf der Homepage seiner Stadt erfahren oder es gibt einen Aushang am Rathaus.
Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung hat ein umfangreiches Aufgabengebiet.
Die neun Mitglieder beraten nicht nur die Vorlagen der Verwaltung sondern erhalten auch Anträge von Organisationen, Vereinen und Verbänden in denen um Unterstützung gebeten wird. Dazu gehören die Förderung und die Pflege des Sports und das Kultur- und Gemeinschaftswesen.
Ein großer Bereich sind die Angelegenheiten der Kinderbetreuung und das Schulwesen. Der Ausschuss ist z.B. zuständig, wenn in den Schulen und KiTas Umbauten oder Sanierungen anstehen oder auch für die Ausstattung der Einrichtungen. Für das Personal in den KiTas und Schulen sind die jeweiligen Träger zuständig.
Alles aus dem Bereich Sozial-, Gesundheits- und Wohnungswesen wird ebenfalls in diesem Ausschuss beraten. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen fällt ebenfalls in seinen Bereich und so ist er auch für das JottZett zuständig.
Die Bücherei und das Städtearchiv fallen ebenfalls in den Bereich dieses Aussuchusses. Dabei gestaltet der Ausschuss die Rahmenbedingungen und übt eine Kontrollfunktion aus.
Zuletzt ist dieser Ausschuss auch zuständig wenn es um die Pflege der Städtepartnerschaften geht. Tornesch hat drei Partnerschaften in Dänemark, Polen und Österreich.
Der Bau-und Planungsausschuss besteht aus 9 Mitgliedern und sein Aufgabengebiet wird mit dem Bau-und Planungswesen und Verkehrswesen sehr kurz beschrieben. Dabei steckt ein umfangreiches Aufgabengebiet dahinter. Jede Baumaßnahme in Tornesch wird von diesem Ausschuss beraten.
Als Grundlage werden F-Pläne und B-Pläne erstellt. Über den F-Plan (Flächennutzungsplan) bestimmt der Ausschuss, ob das Gebiet z.B. für Gewerbe oder Wohnen genutzt werden soll. Mit dem B-Plan (Bebauungsplan) wird die Bauweise festgelegt, wie z.B. die Höhe eines Hauses. Wer will schon einen Wolkenkratzer neben seinem Eigenheim haben?
Der Bauausschuss bestimmt ebenfalls Baumaßnahmen an den Straßen und Radwegen oder auch öffentliche Gebäude, wie z.B. das Rathaus. Hierbei geht es nicht nur um die Neubauten sondern auch um Sanierungen und Renovierungen.
Der Beschluss entsteht aufgrund eines Beschlussvorschlages durch Abstimmung in einem Ausschuss oder der Ratsversammlung. Ein Beschlussvorschlag kann von einer Fraktion oder auch von der Verwaltung eingebracht werden. Beispiel: die Verwaltung legt den Haushaltsentwurf für das kommende Jahr vor. Der Haushalt wird im Detail beraten und eventuell verändert. Abschließend wird über den Haushalt (Beschlussvorschlag) abgestimmt. Wird dem Haushalt mehrhheitlich zugestimmt, so wurde der Beschluss gefasst.
Ein Bürgerbegehren muss in Tornesch und Uetersen von mindestens 9% der wahlberechtigten Einwohner innerhalb von 6 Monaten unterschrieben werden. Die Rechtmäßigkeit wird anschließend überprüft.
Ist das Bürgerbegehren erfolgreich, kann anschließend ein Bürgerentscheid folgen.
Der Bürgerentscheid ist ein Mittel der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Die Durchführung wird durch die Ratsversammlung (Ratsbegehren) beschlossen oder durch die Bürger selbst (Bürgerbegehren) herbeigeführt.
Bei einem Bürgerentscheid wird eine Frage zu einem die Stadt betreffenden Thema gestellt, die nur durch "Ja" oder "Nein" zu beantworten ist (Beispiel: Zusammenlegung der Städte Tornesch und Uetersen). Der Bürger kann abstimmen und das Ergebnis ist für die Ratsversammlung bindend (zumindest zeitweise).
Eine Zustimmung oder Ablehnung setzt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen und mindestens 18% (in Tornesch und Uetersen) der wahlberechtigten Einwohner voraus.
Der Bürgermeister ist der Chef der Verwaltung, ähnlich einem Geschäftsführer. Er leitet das Personal und ist zuständig für das allgemeine Verwaltungshandeln, auf welches die Kommunalpolitiker keinen Einfluss nehmen können.
Seine Vorgesetzten sind jedoch die Mitglieder des Hauptausschusses, also die Kommunalpolitiker.
Der Bürgermeister kann an jeder Gremiumssitzung teilnehmen, das Wort erteilt bekommen und hat auch das Recht Anträge zu stellen. Sollten die Kommunalpolitiker mit einem Beschluss gegen geltendes Recht verstoßen, muss der Bürgermeister sein Veto einlegen.
Die Politik bestimmt und der Bürgermeister führt mit seinem Personal aus.
Der Bürgervorsteher ist selbst Mitglied der Ratsversammlung wird von dieser zum Vorsitzenden gewählt. Der Bürgervorsteher lädt zu den Sitzungen der Ratsversammlung ein und leitet sie. Ebenso lädt er auch zur Einwohnerversammlung ein. Natürlich repräsentiert er auch auf vielen Veranstaltungen die Ratsversammlung.
Die Kandidaten zur Wahl werden von den Mitgliedern der jeweiligen Partei gewählt. Die Anzahl der Wahlkreise bestimmt die Anzahl der Direktkandidaten. Den Direktkandidaten finden die Wähler namentlich auf ihren Stimmzetteln wieder. Zur Kommunalwahl hat jeder Wähler nur eine Stimme. Treten 4 Parteien zur Wahl an, findet man 4 Namen (und die Parteizugehörigkeit) auf dem Stimmzettel. Bei der anschließenden Auszählung der Stimmen wird ermittelt, welcher Kandidat die meisten Stimmen (nicht über 50% - nur die meisten Stimmen) bekommen hat. Dieser Kandidat erhält „direkt“ einen Sitz in der Ratsversammlung. Deshalb der Begriff Direktkandidat. Damit werden knapp über die Hälfte der Sitze in der Ratsversammlung vergeben. Die übrigen Sitze werden aus den Listenkandidaten besetzt.
Kommunalpolitiker sind ehrenamtlich tätig. Das bedeutet nicht nur, dass es eine Ehre ist sich für die Mitbürger seiner Stadt politisch zu engagieren, sondern auch, dass der Kommunalpolitiker kein Einkommen von der Stadt erhält. Er geht tagsüber seinem Beruf nach und investiert seine Freizeit in die politische Arbeit. Dafür erhält er für jede Ausschuss- oder Fraktionssitzung eine Aufwandsentschädigung. Ebenso wie ein ehrenamtlicher Trainer oder ein Wahlhelfer. 2016 erhält ein bürgerliches Mitglied in Tornesch eine Aufwandsentschädigung von 36,19 Euro pro Sitzung (nicht pro Stunde). Eine Sitzung kann schnell 2 – 3 Stunden dauern, dazu noch 1-2 Stunden Vorbereitung und anschließende Berichterstattung in der Fraktionssitzung. Außerdem spendet jedes Fraktionsmitglied 50% seiner Sitzungsgelder an die Partei. Das ergibt unterm Strich keine 5 Euro / Stunde. Kommunalpolitik muss man aus Leidenschaft machen, wie z.B. ein Trainer.
Die Einwohnerversammlung wird auf Beschluss der Ratsversammlung durch den Bürgervorsteher einberufen und alle Einwohner der Stadt können daran teilnehmen. Sie dient dazu, wichtige Themen der Stadt zu diskutieren und gibt den Einwohnern die Möglichkeit, Vorschläge und Anregungen vorzutragen.
Der Finanzausschuss besteht aus 9 Mitgliedern und ist zuständig für das Finanzwesen der Stadt, die Abgaben, die Stadtwerke und Eigenbetriebe sowie für Abwasserangelegenheiten.
Die übrigen Ausschüsse sollen fachliche Entscheidungen treffen und der Finanzausschuss entscheidet über die dafür notwendigen finanziellen Mittel.
Jährlich erstellt die Verwaltung einen Haushaltsentwurf für das kommende Jahr, der im Finanzausschuss beraten und abschließend der Ratsversammlung zum Beschluss empfohlen wird.
Ab 2 Ratsmitgliedern einer Partei spricht man von einer Fraktion. Eine Fraktion kann zusätzlich bürgerliche Mitglieder verpflichten. Die bürgerlichen Mitglieder können auch Mitglieder eines Ausschusses werden, jedoch keine Ratsleute und auch nicht Mitglied im Hauptausschuss, dieser ist nur den Ratsleuten vorbehalten.
Da in jedem Ausschuss bis zu 5 Vertreter benannt werden können, und allein 4 Fachausschüsse zu besetzen sind, stellt die Möglichkeit, Bürgerliche Mitglieder in die Fraktion aufzunehmen, eine enorme Entlastung der Ratsleute dar.
Die Fraktion setzt sich aus den gewählten Mitgliedern zur Kommunalwahl zusammen und ist ausschließlich mit den politischen Angelegenheiten im Ort beschäftigt. Dabei stellt das Programm die Grundlage der politischen Entscheidungen.
Zusätzlich halten die Fraktionen regelmäßig ihre Fraktionssitzungen ab, um die kommenden Ausschüsse vorzubereiten. Hier stellt sich schnell heraus, dass viele Köpfe oft bessere Ergebnisse erzielen, als nur 2.
Die Fraktion trifft sich regelmäßig zu Fraktionssitzungen, um die Themen der nächsten Ausschüsse zu beraten und Entscheidungen zu treffen. In der FDP-Fraktion werden diese Entscheidungen demokratisch getroffen, die Mehrheit entscheidet. Dabei kann es sein, dass ein Fraktionsmitglied eine Entscheidung nicht befürwortet, aber dennoch mitträgt. Das nennt sich Fraktionszwang.
Der Grund für dieses Verfahren ist, verlässliche Mehrheiten zu bilden. Dennoch ist jedes Fraktionsmitglied gesetzlich nur seinem eigenen Gewissen gegenüber verantwortlich und so kann es vorkommen, dass z.B. zwei Politiker einer Fraktion im Ausschuss oder der Ratsversammlung gegensätzlich abstimmen. Dann ist der Fraktionszwang aufgehoben.
Die Legislaturperiode (vom lateinischen lex, legis f.: Gesetz), Wahlperiode oder Gesetzgebungsperiode ist die Amtsperiode einer gesetzgebenden Regierung. In der Kommunalpolitik wird der Begriff Wahlperiode benutzt, da die Kommunalpolitik keine Gesetze erlässt. Die Legislaturperiode bezeichnet den Zeitraum von einer Wahl bis zur nächsten Wahl. Die Bundestagswahl findet im Regelfall alle 4 Jahre statt und die Landtags- und Kommunalwahlen alle 5 Jahre.
Im Hauptausschuss sitzen nur Ratsleute und keine bürgerlichen Mitglieder. Dieser Ausschuss ist der Vorgesetzte des Bürgermeisters und z.B. auch zuständig für Verträge, Gesellschaften der Stadt oder Personalfragen. Außerdem kann der Hauptausschuss auch Aufgaben an die anderen Ausschüsse vergeben.
In der Kommunalpolitik gibt es keine Koalitionen. Diesen Begriff kennt man aus der Bundes- und Landespolitik. Der Begriff bedeutet Vereinigung, Zusammenschluss. Eine Koalition ist ein Bündnis von Fraktionen zur Regierungsbildung. Hat keine Fraktion die absolute Mehrheit, versuchen mehrere Fraktionen ein Bündnis zu bilden, um eine stabile Mehrheit zu gewährleisten. Dazu wird verhandelt und abschließend ein Koalitionsvertrag geschlossen. Hierin werden die wichtigsten Ziele aufgenommen, die die Koalition in der Legislaturperiode erreichen will.
Diese Bezeichnung bezieht sich auf die Politiker in den Orten und Kreisen. Wir nennen uns selber Hobbypolitiker, da wir uns in unserer Freizeit für die Stadt und deren Bürger engagieren. Politiker des Bundes- und des Landtages sind Berufspolitiker, was durch den Umfang ihrer Aufgaben sinnvoll ist.
Die Legislaturperiode (vom lateinischen lex, legis f.: Gesetz), Wahlperiode oder Gesetzgebungsperiode ist die Amtsperiode einer gesetzgebenden Regierung. In der Kommunalpolitik wird der Begriff Wahlperiode benutzt, da die Kommunalpolitik keine Gesetze erlässt. Die Legislaturperiode bezeichnet den Zeitraum von einer Wahl bis zur nächsten Wahl. Die Bundestagswahl findet im Regelfall alle 4 Jahre statt und die Landtags- und Kommunalwahlen alle 5 Jahre.
Zusätzlich zu den Direktkandidaten werden auch die Listenkandidaten von der Partei gewählt. Der Listenplatz 1 bestimmt den sogenannten „Spitzenkandidaten“. Jeder Kandidat kann ein Direktkandidat und/oder ein Listenkandidat werden. Die Anzahl der Listenkandidaten einer Partei ist unbegrenzt.
Wichtig sind die Listenkandidaten besonders für die kleineren Parteien. Da die größeren Parteien meist die Wahlkreise gewinnen und somit ihre Direktkandidaten, erhalten die kleineren Parteien ihre Sitze meist über die Liste.
Hierzu werden alle abgegebenen gültigen Stimmen nach Parteien ausgezählt. Dann werden die Sitze nach einem bestimmten Zählverfahren verteilt. Zurzeit gilt das Levy-Schaeper-Verfahren, das sogenannte Höchstzahlverfahren. Das bedeutet, zunächst bekommt die Partei mit der höchsten Stimmenzahl einen Sitz, dann wird die Zahl geteilt, wieder werden alle Zahlen verglichen und die Partei mit der höchsten Zahl bekommt den zweiten Sitz. Nun wird diese Zahl geteilt und wieder verglichen usw. Bis alle Sitze der Ratsversammlung den Parteien zugeordnet wurden. Zieht man die Anzahl der Direktkandidaten einer jeweiligen Partei von den ausgezählten Sitzen ab, erhält man die zusätzlichen Sitze, die aus der Liste bestückt werden. Z.B.: Partei A hat 6 Direktkandidaten und insgesamt 9 Sitze in der Ratsversammlung. Dann werden 3 Kandidaten aus der Liste, beginnend bei 1, die Sitze 7, 8 und 9 erhalten. Partei B hat keine Direktkandidaten aber 3 Sitze in der Ratsversammlung. Dann werden 3 Listenkandidaten diese Ratssitze erhalten. Deshalb ist auch für die kleineren Parteien jede Stimme wichtig, weil sie nicht nur für den Direktkandidaten, sondern auch für die Listenkandidaten entscheidend sein kann.
Hier hast Du mehrere Möglichkeiten.
Du kannst als stilles Mitglied dafür sorgen, dass Deine Beiträge die Partei vor Ort unterstützen.
Und mit dem richtigen Kreuz auf dem Wahlzettel verhilfst Du uns zu mehr Gewicht in den Ausschüssen und in der Ratsversammlung.
Als aktives Mitglied hast Du die Möglichkeit, Dich selbst und Deine Ideen in den Meinungsbildungsprozess der Fraktion einzubringen. Du kannst Ausschussmitglied werden oder das Ausschussmitglied bei der Recherche von Themen unterstützen.
Selbstverständlich kannst Du auch Dein persönliches Umfeld darüber informieren, was in der Politik wirklich passiert und somit dafür sorgen, dass Vorurteile und Desinteresse schwinden. Auch hier gilt: Demokratie lebt vom Mitmachen. Gestalte einfach mit.
Die Ratsversammlung ist das oberste Gremium der Stadt und besteht aus den von den Einwohnern zur Kommunalwahl gewählten Ratsfrauen und Ratsherren.
In Tornesch sind es seit 2018 28, die Anzahl richtet sich nach der Größe des Ortes, seiner Einwohnerzahl und evtl. Überhangmandate. 12 Ratsleute wurden direkt in den 12 Wahlkreisen von Tornesch gewählt und die übrigen 16 Ratsleute kommen aus den Parteilisten und Überhangmandaten dazu.
Der Besuch einer Ratsversammlung kann für den Bürger eher enttäuschend sein. Die Tagesordnungspunkte werden oft nur aufgerufen und abgestimmt, da die Beratungen bereits in den Fachausschüssen erfolgt sind. Nur wenige Beratungen werden der Ratsversammlung direkt vorgelegt.
Die Ratsversammlung ist Vorgesetzter des Bürgermeisters, soweit nicht an den Hauptausschuss delegiert.
Viele Beschlüsse aus den Fachausschüssen werden erst in der Ratsversammlung rechtskräftig beschlossen. Hierzu empfehlen wir auch die Gemeindeverordnung von SH.
Die Selbstverwaltung besteht aus den von den Bürgern gewählten Politikern in den Ausschüssen und der Ratsversammlung. Sie hat die Aufgabe unter Einhaltung der geltenden Regeln die Lokalpolitik zu gestalten und die Verwaltung zu kontrollieren.
Der Umweltausschuss berät neben Umwelt- und Naturschutzthemen auch den Bereich Landschaftspflege und Kleingärten.
Durch Maßnahmen des Ausschusses können Ziele zum Wohle der Umwelt in unserer Stadt umgesetzt werden. Dazu gehören auch die Themen Energie und Klima, wenn auch in kleinerem Maßstab.
Zusätzlich kümmert sich der Ausschuss um den ÖPNV (Öffentlicher Personen Nahverkehr).
Der Begriff Umweltpolitik umfasst alle institutionellen, rechtlichen und politischen Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Lebenswelt der Menschen.
In Deutschland ist seit 1994 der Umweltschutz in Art. 20 a GG als Staatsziel festgelegt.
Bei der aktiven Umweltpolitik sind drei Prinzipien zu unterscheiden:
1. das Vorsorge- oder Vermeidungsprinzip
(d.h. umweltschädigendes Verhalten etc. gar nicht erst aufkommen zu lassen)
2. das Verursacherprinzip
(d.h., die Kosten umweltschädigenden Verhaltens müssen von denjenigen getragen werden, die den Schaden hervorgerufen haben)
3. das Kooperationsprinzip
(d.h. über Verhandlungen und Absprachen zwischen allen Beteiligten sicherzustellen, dass die angestrebten Ziele optimal in die Praxis umgesetzt werden.
Auch in den Parteien gibt es eine Gliederung wie in anderen Verbänden. So gibt es den Bundesverband, die Landesverbände, die Kreisverbände und die Ortsverbände, wie z.B. die FDP-Tornesch. Alle Mitglieder des Ortsverbandes wählen einen Vorstand. Der Vorstand organisiert die Wahlkämpfe, verwaltet die Finanzen des Ortsverbandes, erstellt mit den Mitgliedern das Programm, wählt die Kandidaten für die Kommunalwahl uvm.
Als Verwaltung bezeichnet man die Angestellten des Rathauses mit ihren vielfältigen Aufgaben. Der gewählte Bürgermeister ist der Verwaltungschef, ist allerdings der Ratsversammlung, bzw. der Gemeindevertreterversammlung unterstellt.
Viele Aufgaben in der Verwaltung werden durch die Politik nur indirekt kontrolliert.
Jeder hat schon einmal einen Personalausweis beantragt. Diese Aufgabe ist eine sogenannte Pflichtaufgabe, also könnten die Politiker der Verwaltung diese Aufgabe nicht untersagen. Allerdings können sie durch Vorgaben im Haushalt (Finanzplanung eines Ortes) mitbestimmen, wie diese Aufgaben durchgeführt werden müssen (Personal, finanzielle Mittel, Leistungsvorgaben, ...). Der Bürgermeister muss nach diesen Vorgaben handeln.
Gibt es zu einem Beschlussvorschlag noch Beratungsbedarf in einer Fraktion, kann diese einen "Verweis in die Fraktionen" beantragen. Wird diesem Antrag zugestimmt, so wird der Beschlussvorschlag meist auf der nächsten Sitzung erneut beraten und dann erst abgestimmt.
Zu den Wahlen werden Wahlkreise (Gebietsaufteilungen) gebildet. Für jeden Wahlkreis gibt es einen Kandidaten je Partei (die Direktkandidaten). Zur Bundestagswahl ist der gesamte Kreis Pinneberg ein Wahlkreis. Zur Landtagswahl besteht der Kreis Pinneberg aus 4 Wahlkreisen, dabei gehört Tornesch mit Elmshorn zusammen und Uetersen mit Wedel. Zur Kreistagswahl bilden Tornesch und Uetersen jeweils einen eigenen Wahlkreis. Zur Kommunalwahl wird Tornesch in 12 Wahlkreise aufgeteilt. Diese Wahlkreise können sich, bedingt durch die Anzahl der wahlberechtigten Einwohner, zu jeder Wahl verändern, da die Anzahl der Wahlberechtigten je Wahlkreis annähernd gleich aufgeteilt werden muss. In jedem Wahlkreis gibt es ein Wahllokal. Die abgegebenen Stimmen werden abschließend je Wahllokal ausgezählt. Die Anzahl der zu bildenden Wahlkreise wird durch die Größe der Ratsversammlung bestimmt. Die Anzahl der Sitze der Ratsversammlung wird durch die Anzahl der Einwohner gesetzlich geregelt. Die Ratsversammlung besteht zur Hälfte +1 Sitz aus Direktkandidaten und aus Listenkandidaten. Die Tornescher Ratsversammlung hat 23 Sitze, also 12 Wahlkreise / Direktkandidaten.
Die Legislaturperiode (vom lateinischen lex, legis f.: Gesetz), Wahlperiode oder Gesetzgebungsperiode ist die Amtsperiode einer gesetzgebenden Regierung.
In der Kommunalpolitik wird der Begriff Wahlperiode benutzt, da die Kommunalpolitik keine Gesetze erlässt. Die Legislaturperiode bezeichnet den Zeitraum von einer Wahl bis zur nächsten Wahl. Die Bundestagswahl findet im Regelfall alle 4 Jahre statt und die Landtags- und Kommunalwahlen alle 5 Jahre.